Definition Behinderung
Nach § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Behinderung zu erwarten ist.
Die Definition bezieht körperliche, geistige und seelische Abweichungen von dem für das Lebensalter typischen Zustand gleichwertig ein. Art und Ursache der Behinderung sind unerheblich, die Behinderung ist nicht kausal, sondern final bestimmt.
Verschiedene Formen der Behinderung
Eine körperliche Behinderung liegt vor, wenn infolge einer körperlichen Regelwidrigkeit die Funktionsfähigkeit nicht nur vorübergehend gemindert ist.
Eine geistige Behinderung liegt bei Personen vor, bei denen wegen ei-ner Schwäche ihrer geistigen Kräfte die Funktionsfähigkeit gemindert ist. Eine geistige Störung lässt sich messen, z.B. durch einen IQ-Test, bei vorzeitigem Abbau der geistigen Kräfte und bei angeborenem Schwach-sinn.
Seelisch ist behindert, wer infolge einer seelischen Störung in der Funktionsfähigkeit gemindert ist. Im Gegensatz zu den geistigen Störungen sind die seelischen nicht messbar.
Behinderung - Wir helfen Ihnen!