Als in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherter können Sie mit Schwerbehinderung zwei Jahre früher regulär in Rente gehen; mit Abschlägen auch noch früher. Abschläge mindern die Rente allerdings teils deutlich.
Um vorzeitig Ihre Rente beziehen zu können, brauchen Sie unbedingt einen
Schwerbehindertenausweis.
Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung kommt für Sie nur dann in Betracht, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Rentenantrags mindestens einen
Grad der Behinderung
von 50 haben und auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen.