Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte
Grad Ihrer Behinderung
mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen.
Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen wie bei einem Menschen mit Schwerbehinderung wie zum Beispiel:
- besonderer Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)
Achtung: Gilt leider nicht für Zusatzurlaub!
Weiherin muss Ihre Arbeitsplatz gefährdet sein. Gründe können sein:
- häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung
- geringere Belastbarkeit
- eingeschränkte berufliche und / oder regionale Mobilität